Testpflicht entfällt ab Dienstag

Wie der Landkreis Mittelsachsen soeben bekanntgab, gelten die Regelungen zur Unterschreitung der Inzidenzwerte von 35 ab 15. Juni. Damit entfällt laut Sächsischer Coronaschutzverordnung (§ 19 Abs. 6) für alle Gruppen ab Dienstag die Testpflicht, sofern der Landkreis weiterhin unter einer

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